Umlegungsausschuss
Der Aufgabenbereich des Umlegungsausschusses ergibt sich aus den §§ 45 ff Baugesetzbuch.
Die Mitgliederzahl beträgt gemäß der Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse, 5 Mitglieder.

Der Aufgabenbereich des Umlegungsausschusses ergibt sich aus den §§ 45 ff Baugesetzbuch.
Die Mitgliederzahl beträgt gemäß der Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse, 5 Mitglieder.