Ortsverband Urmitz

Rechnungsprüfungsausschuss

Die Zuständigkeit des Ausschusses ergibt sich aus den §§ 110 und 112 GemO. Hiernach hat der Rechnungsprüfungsausschuss die Jahresrechnung mit allen Unterlagen dahingehend zu prüfen, ob

    1. der Haushaltsplan eingehalten wurde,

    2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig
        begründet und belegt sind und
        die Jahresrechnung ordnungsgemäß aufgestellt ist,

    3. bei den Einnahmen und Ausgaben nach dem Gesetz und
        sonstigen Vorschriften verfahren worden ist,

    4. die Verwaltung sparsam und wirtschaftlich geführt worden ist.

Ihre Ansprechpartner

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Franz-Peter Hoffend

Telefon: 0 26 30 - 65 01

E-Mail: franz-peterhoffend(at)t-online.de

Dirk Schoor

Telefon: 0 26 30 - 96 97 69

E-Mail: dirk.schoor(at)cdunet.de