Haupt- und Finanzausschuss
Aufgabenbereich:
a) Beratung über den von der Verwaltung aufgestellten Entwurf des
Haushaltsplanes, des Stellenplanes und des Investitionsprogramms und
Vorlage an den Ortsgemeinderat zur endgültigen Beschlussfassung;
dasselbe gilt auch für Nachtragshaushaltspläne.
b) Beratung über Leistung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen
Ausgaben (Haushaltsüberschreitung) zur Vorlage an den Ortsgemeinderat,
die einer besonderen Vorbereitung vor der Beschlussfassung im
Ortsgemeinderat bedürfen.
c) Beratung von Satzung, Geschäftsordnung, Benutzungsordnung der
Sportstätten, Verträge, Vereinbarung, soweit eine Vorberatung erforderlich ist.
d) Zuständig für die Vergabe von Arbeiten/Aufträgen oder Leistungen im Rahmen
des Haushaltsplanes, sofern diese nicht in die Zuständigkeit des Bau- und
Umweltausschusses oder des Ausschusses für Jugend, Sport und Kultur
gehören, soweit sie im Einzelfall den Betrag von 5.000 € nicht übersteigen.

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