Bau- und Umweltausschuss
Aufgabenbereich:
a) Beratung über Planung und Vergabe von Baumaßnahmen, der
Straßenbeleuchtung, Bauleitung, Friedhofsangelegenheiten, gemeindliche
Liegenschaft und Gebäuden zur Vorlage an den Ortsgemeinderat, soweit
sie einer Vorberatung bedürfen.
b) Zuständigkeit über die Vergabe von Arbeiten im Rahmen des Haushaltsplanes,
soweit sie im Einzelfall den Betrag von 25.000 € nicht übersteigen und die
Ausgaben sich im Rahmen des Haushaltsplanes halten..
c) Beratung über die Vergabe von gemeindeeigenen Bauplätzen zur Vorlage an
den Ortsgemeinderat.
d) Beratung von Verträgen und Vereinbarungen, soweit sie dem Baubereich
zuzuordnen sind und einer Vorberatung bedürfen.
e) Entscheidung über das Einvernehmen in den Fällen des
- § 31 BauG
- § 33 BauG
- § 34 BauG
soweit durch das Bauvorhaben die Grundzüge der städtebaulichen
Entwicklung und Ordnung berührt werden.

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